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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf als Ausgangsbasis. Vor dem Livegang durch eine juristische Fachperson prüfen lassen — insbesondere die Bestimmungen zu Domizilhaltung, Sorgfaltspflichten und Kündigungsfristen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Immocenter Schweiz GmbH (nachfolgend «Anbieterin») unter der Marke Swiss Domizil gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen

Die Anbieterin stellt Geschäftsadressen in Zug und Zürich zur Verfügung und erbringt je nach Vereinbarung Zusatzleistungen wie Postservice, Telefondienst, Buchhaltung, Gründungsbegleitung und Verwaltungsratsmandate. Umfang und Preis richten sich nach der individuellen Offerte.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Domizilverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Frist auf ein Monatsende gekündigt werden. Bei Kündigung ist die Kundin verpflichtet, den Sitz der Gesellschaft innert der vereinbarten Frist zu verlegen und den Handelsregistereintrag anzupassen.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Vereinbarung im Voraus. Zahlungsfrist: 30 Tage netto.

5. Pflichten der Kundin

6. Sorgfaltspflichten und Ablehnung

Die Anbieterin ist berechtigt, Anfragen ohne Begründung abzulehnen sowie bestehende Verträge fristlos aufzulösen, wenn der begründete Verdacht auf rechtswidrige Nutzung besteht oder erforderliche Nachweise nicht erbracht werden.

7. Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Verlust oder Verzögerung von Postsendungen wird keine Haftung übernommen, soweit die Anbieterin kein Verschulden trifft.

8. Vertraulichkeit

Die Anbieterin behandelt sämtliche Kundeninformationen vertraulich. Eine Bekanntgabe erfolgt nur, soweit gesetzliche oder behördliche Pflichten dies verlangen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baar, Kanton Zug.

Stand: August 2026